EINDRÜCKE ERÖRTERUNGSTERMINE
Erörterungstermine im Landratsamt
An insgesamt 9 Tage fand die Erörterung zu den 500 Einwendungen, die beim Landratsamt zum Planfeststellungsverfahren eingegangen sind, statt.
Vorneweg gesagt, die Bürgerinnen und Bürger die sehr zahlreich an den verschiedenen Erörterungsterminen anwesend waren, zeigten sich sehr enttäuscht über den Verlauf der Erörterung.
Schon an der Sitzordnung im großen Sitzungssaal des Landratsamt konnte man erkennen, dass Unternehmensträger (WWA) und Genehmigungsbehörde (Landratsamt Deggendorf) auf einer Linie sind. Und der erste Eindruck sollte nicht täuschen. Als Einwendeführer hatte man den Eindruck, dass man mit seinem Anliegen nie wirklich erst genommen wird. Die Aussagen der Unternehmensträger zu den Einwendungen wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Genehmigungsbehörde so gut wie nie hinterfragt.
Nachfolgend schildere ich als Betroffener (1. Vorstand des FC Oberpöring) die Sicht der Dinge und lege den Fokus auf die Belange des FC Oberpöring und seiner Mitglieder.
Am Mittwoch, 16.11.2016 (4. Tag) wurden die Belange privater Einwender ohne anwaltschaftliche Vertretung, die den Bereich Oberpöring betreffen behandelt. Es nahmen etwas 40 Personen an der Erörterung teil. Von Seiten der Mitglieder des FC Oberpöring waren mehr als 40 Widersprüche beim Landratsamt eingegangen. Von 20 Einwendern wurde ich bevollmächtig, ihre Interessen zu vertreten. Nachdem von Herrn B. Eichner (WWA Landshut) die geplante Maßnahme kurz vorgestellt wurde, übernahm Fr. Bischoff (LRA Deggendorf) die Leitung der Sitzung und strukturierte den Sitzungsverlauf.
Als Erstes ging es um die Verlegung des Ausleitbauwerkes. Die von den Einwendern vorgebrachten Argumente hinsichtlich der Gefährdung der Kinder durch die unmittelbare Nähe des Ausleitbauwerk zu den Sportstätten wurde u. a. mit dem Argument vom Tisch gewischt, dass es auch bei einer Verlegung keine 100%-ige Sicherheit geben kann. Auch der Hinweis auf eine fehlendes Sicherheitskonzept von Seiten der Unternehmensträger wurde nicht aufgegriffen. Es zeigte sich dann im Verlaufe der Diskussion, dass sich der Unternehmensträger hinter dem Naturschutzgesetz verstecken möchte. Sowohl der vom Unternehmsträger beauftragte Fachplaner als auch die Genehmigungsbehörde sehen durch die Einstufung des betroffenen Gebietes als "Natura 2000 Gebiet" (FFH Gebiet 7243-301) keine Möglichkeit die Verlegung durchzuführen, da mit der Verlegung Eingriffe in dieses geschützte Gebiet gemacht werden müssten.
Es wird aber m. E. vergessen, dass das gesamte Gebiet der Isar von Landau bis zur Isarmündung unter die FFH-Richtlinie der EU fällt. Gerade mit der Errichtung des Ersatzfließgewässers wird im Auwald zwischen Oberpöring und Niederpöring ein erheblicher Eingriff unternommen und da dürften den zusätzlichen Eingriffen für die Verlegung keine so hohe Bedeutung zu gemessen werden. Noch dazu ist zu bedenken, dass durch die Verlegung des Auslaufbauwerkes der Auwald auf der Seite des Sportgeländes bestehen bleiben kann. Außerdem können innerhalb des Schutzgebietes noch erhebliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, da ja genügend Platz vorhanden ist. Das Naturschutzgesetz sieht im § 34 Ausnahmen vor. Liegen triftige Gründe vor z. B. wenn es um die Gesundheit von Menschen geht, dürfen Eingriffe sogar gemacht werden, wenn "prioritäre natürliche Lebensraumtypen" oder "prioritäre Arten" betroffen sind. Zusammengefasst kann man sagen: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg."
Das Thema Gesundheitsgefährdung durch den Lärm der durch das Ausleitbauwerk erzeugt wird und dem man auf dem Sportgelände ungeschützt ausgesetzt ist wurde lapidar mit dem Satz abgehandelt: "Die TA-Lärm ist zu beachten". Messwerte über den Schalleistungspegel des Ausleitbauwerks wurden nicht vorgelegt und auch von der Genehmigungsbehörde nicht öffentlich gefordert.
Auch das von vielen Anwesenden angesprochene Thema: "Stechmücken" wurde nur sehr oberflächlich behandelt.
Auf besonders viel Unverständnis viel die Aussage des Rechtsvertreters der Unternehmensträger zu den Erörterungspunkten Beweissicherung und Beweislastumkehr. Der Rechtsanwalt gab allen Anwesenden ganz klar zu verstehen, dass es eine Beweissicherung nur in eingeschränktem Maße und eine Beweislastumkehr überhaupt nicht geben werden. Dazu ist der Unternehmensträger nicht bereit. Der Rechtslaie stellt sich da schon die Frage: "Wie soll ein Einzelner gegen den Freistaat Bayern und einen großen Energiekonzern klagen"? Wenn das WWA so von seinen Planungen überzeugt ist, wie sie uns dargestellt werden, dürfte einer Beweislastumkehr überhaupt nichts im Wege stehen.
Hinsichtlich der Grundwasserproblematik wurde von Seiten des WWA argumentiert, dass im Bereich Ober-pöringermoos keine Veränderung der mittleren Grundwasserstände zu erwarten sind. Durch den staatlichen Gutachter des WWA Deggendorf wurde diese bestätigt. Es lägen umfangreiche Pegelaufzeichnungen vor, die dies untermauern. Im Internet sind diese Pegelstände auch zugänglich. Zum Grundwasserpegel B99 am Sportplatz geht es hier.
Auf die Themenblöcke "Wegenetz, Infrastruktur und Flächenneuordnung"wurde gar nicht eingegangen.
Erörterungstermin mit Rechtsanwalt
Am Montag, 28.11.16 wurden die Einwendungen der durch die Kanzlei LABBÉ & PARTNER ( RA Schmid) vertretenen Betroffenen (neben Privatpersonen auch die Kommunen Oberpöring, Otzing Plattling und der FC Oberpöring) erörtert.
Der Ablauf war ähnlich wie vorher schon beschrieben. Landratsamt (LRA) und Unternehmensträger (UT) zeigen weiterhin einen Schulterschluss und es wird Seitens der Landratsamtsvertreter bei den Ausführungen der Unternehmensträgern wenig hinterfragt.
RA Schmid macht deutlich, dass die Planung nicht bürgerfreundlich sei, da Anregungen aus Abstimmungsgesprächen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Er rügt, dass zwar eine Flurbereinigung wegen der Maßnahmen durchgeführt wurde, aber seit 10 Jahren keine Besitzeinweisung stattgefunden hat. Auch seien die Antragsunterlagen nicht vollständig und er habe den Eindruck, dass der "Unternehmensträger meint es so zu machen, wie es sich so ergibt. Es ist feststellbar, dass sich die Rechtsvertreter des Unternehmensträgers nun deutlich stärker Einbringen und sehr häufig zwischen den "Anwälten" diskutiert wird. Auch nehmen im Verlauf der Erörterung als es um die Auswirkung auf die Grundwasserstände geht, die anwesenden Hydrologie-Gutachter eine bestimmende Rolle ein. Die Zuhören haben zunehmend Schwierigkeiten dem Streitgesprächen folgen zu können.
Im weiteren Verlauf wurden dann die auf 56 Seiten beschrieben allgemeinen 'Einwendungen, erörtert.
Nachfolgend ein Auszug aus meiner Mitschrift der Erörterung (mit Fokus auf die Belange des FC Oberpöring):
Am darauffolgenden Tag fand dann nochmals ein Erörterungstermin statt. Dabei ging es überwiegend um Einzeleinwendungen, die hier nicht näher erläutert werden.
FC Oberpöring
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