Umdenken beim Wasserwirtschaftsamt Landshut?

Ein Lichtblick für das Sportgelände des FC Oberpöring im Advent.

Hat das Wasserwirtschaftsamt Landshut doch noch umgedacht und verlegt das Auslaufbauwerk für das linksseitige Ersatzfließgewässer. Wie sonst ist die kürzlich Pflanzaktion von jungen Bäumen in diesem Bereich zu verstehen. Es werden doch keine jungen Bäume gepflanzt, wenn sie dann doch dem Ersatzfließgewässer weichen müssen.

Die Pflanzaktion macht auf alle Fälle Hoffnung und Freude.

3.12.2022


rechtes ersatzfließgewässer kommt

Die Unternehmensflurbereinigung der AEL Niederbayern macht es möglich, dass das rechte Ersatzfließgewässer gebaut werden kann. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten haben bisher die Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme verhindert. Nun haben Führungskräfte des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) aus Landau die entsprechende Einleitungsurkunde an das Wasserwirtschaftsamt Landshut übergeben.

Das rechte Ersatzfließgewässer erstreckt sich von Niederpöring bis nach Plattling und berührt ein Gebiet von 366 Hektar, insgesamt sind 133 Eigentümer betroffen. Durch den glücklichen Umstand, dass das ALE deutlich mehr Fläche zur Verfügung stellen kann, als für die Maßnahme nötig, kommt es zu keine unbilligen Härtefällen oder gar Enteignungen.

Wie Bürgermeister Thomas Stoiber auf der Bürgerversammlung der Gemeinde Oberpöring am Freitag, 18.11.2022 bekannt gab, hat der Bau des rechten Ersatzfließgewässer keinen Einfluß auf den Rechtsstreit der bezüglich des linken Ersatzfließgewässer weiterhin besteht. Die Verlegung des Auslaufbauwerkes hat weiterhin oberste Priorität und auch Landrat Bernd Sibler hat seine Unterstützung zugesagt.

November 2022


Vereinbarung zwischen Kommunen und wasserwirtschaftsamt

In die Planung für das rechtsseitige Ersatzfließgewässer kommt Bewegung. Wie auf Nachfrage vom 2. Bürgermeister der Gemeinde Oberpöring, Franz Bauriedl jun. zu erfahren war, werden die Stadt Plattling und die Gemeinden Oberpöring und Otzing  mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut eine planungsrechtliche Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung betrifft aber nur das rechtsseitige Ersatzfließgewässer.

Die ablehnende Haltung gegen das linksseitige Ersatzfließgewässer, dessen Auslauf direkt am Sportgelände des FC Oberpöring liegen soll, besteht weiterhin. Die Klage am Verwaltungsgericht Regensburg bleibt weiterhin bestehen. Der Plattlinger Anzeiger hat in der KW 10 bereits darüber berichtet.

März 2021, Auszug aus der Plattlinger Zeitung


Planfeststellungbescheid erlassen

Laut Osterhofener Zeitung (PNP) hat das Landratsamt einen 262-seitigen Planfeststellungsbescheid erlassen.

Bürgermeister Schmid aus Otzing ist schon dabei, gemeinsam mit Geschäftsstellenleiter Kurt Kari den Bescheid durchzuarbeiten.

Die Gemeinde Oberpöring wird den Bescheid ebenfalls bekommen haben und Bürgermeister Thomas Stoiber wird sich damit auch beschäftigen. 

Zeitungsartikel siehe unten

22.September 2019